AGB

“Vertrag” kommt von “vertragen” – Gute Verträge sind oftmals entscheidend für den Erfolg der Zusammenarbeit.
Lassen Sie uns zusammen einen Mehrwert für Ihr Unternehmen generieren und erfolgreich sein!

§ 1 Geltung / Allgemeines
  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle durchgeführten Aufträge. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Videografen gelten. Haben die Vertragsparteien abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
  1. Dem Videografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Videos und Fotos zu. Die Urheberrechte sind gegen Aufpreis übertragbar.
  2. Mit vollständiger, fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an den im Rahmen des jeweiligen Auftrages vom Videografen fertig bearbeiteten Videos und Fotos. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung des Videografen.
  3. Der Auftraggaber erklärt, dass der Eigentümer der Immobilie damit einverstanden ist, dass der Videograf Videos und Fotos der Immobilie erstellt und diese zu Eigenwerbung des Videografen (insbesondere Webauftritte) verwendet werden dürfen.
  4. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Videos und Fotos zu Eigenwerbung des Videografen (insbesondere Webauftritte) verwendet werden dürfen.
  5. Die Abgabe der unbearbeiteten, digitalen Videos und Fotos ist gegen einen Aufpreis von 140 Euro möglich.
  6. Der Videograf versucht die Videos und Fotos mindestens 3 Jahre aufzubewahren, die Aufbewahrung erfolgt ohne Gewähr.
§ 3 Videoproduktion
  1. Die Videos der Innenaufnahmen werden in 6k Auflösung im BRAW Format gedreht, die Drohnenaufnahmen werden in 4k Auflösung im MP4 Format gedreht. Die Videos werden in 4k Auflösung im MP4 Format geliefert, auf Wunsch ist auch FullHD (1080p) Auflösung möglich. Die Fotos haben eine Auflösung von 21,2 Megapixel und werden im JPG Format geliefert, auf Wunsch ist auch ein anderes Format ohne Aufpreis möglich.
§ 4 Videobearbeitung
  1. Der Auftraggeber hat die Option, die Auswahl der Musik dem Videografen zu überlassen, oder eine passende Auswahl an Musik zu bekommen und diese selbst auszuwählen. Der Videograf erwirbt die Musiklizenz, die Kosten sind im Honorar inbegriffen. Der Videograf schneidet die Videos passend zur Musik.
  2. Der Videograf wird die folgendenen Parameter der Videos und Fotos verändern: Helligkeit, Kontrast, Sättigung, Farbtemperatur und Luminanz. Die Veränderung erfolgt dabei clip- bzw. fotoübergreifend, d.h. der gesamte Clip / das Foto wird pro Parameter auf einmal verändert. Jeder Parameter wird jedoch bei jedem Clip / jedem Foto individuell angepasst.
  3. Der Videograf wird die Sättigung aller grünen Pflanzen erhöhen, was den Garten vitaler und schöner aussehen lässt.
  4. Der Videograf wird bei Außenaufnahmen eine spezielle Technik anwenden, um ggf. im Rasen befindliche braungelbe (verbrannte) Rasenstücke, zumindest teilweise, wieder grün aussehen zu lassen. Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, so kann er das dem Videograf mitteilen.
  5. Der Videograf wird Sound Design machen, d.h. er fügt Geräusche hinzu, welche zur Stimmung des Videos beitragen, das kann z.B. Vogelgezwitscher bei Außenaufnahmen sein, oder Feuerknistern bei der Nahaufnahme eines Kaminfeuers.
  6. Der Videograf wird ggf. Lens Flares einbauen, sofern ihm dies passend erscheint.
  7. Optional erhältlich für 24 Euro pro Clip sind Sky Replacements bei Videos und für 16 Euro pro Clip Sky Replacements mit Ken Burns Effekt.
  8. Der Videograf wird versuchen den Himmel schöner aussehen zu lassen, indem er versucht ihn blauer zu machen. Sollte der Himmel zum Großteil grau sein, ist dies leider nur sehr bedingt möglich. Er achtet dabei darauf, dass es nicht unnatürlich wirkt.
  9. Der Videograf versucht alle Änderungswünsche des Auftraggebers umzusetzen, dem Auftraggeber steht also eine beliebige Anzahl an Revisionen zur Verfügung. Der Auftraggeber hat jedes mal nach Erhalt der neusten Version des Videos wieder 14 Tage Zeit, dem Videograf seine Änderungswünsche mitzuteilen, nach Ablauf der Frist gelten die Videos und Fotos als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§ 5 Vergütung
  1. Für die Leistungen des Videografen wird ein Honorar zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart.
  2. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Videos und Fotos Eigentum des Videografen.
  3. Das Honorar ist unter anderem abhängig von der Anzahl der Zimmer der gefilmten Immobilie. Küche, Ess- und Wohnzimmer zählen immer als jeweils ein Zimmer, auch wenn diese in einem oder zwei Räumen sind, außer wenn es sich um eine Wohnung mit höchstens 110m² Wohnfläche handelt und Küche, Ess- und Wohnzimmer in einem bzw. zwei Räumen sind, dann zählen sie als ein bzw. zwei Zimmer. Bäder und Toiletten zählen nicht als Zimmer. Jeder Raum im Keller und auf dem Dachboden zählt als ein halbes Zimmer, außer wenn er als Wohnraum genutzt wird, dann zählt er als ein Zimmer.
  4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograf zu vertreten oder nicht zu vertreten hat, überschritten, so bleibt das vereinbarte Honorar des Videografen weiterhin bestehen und erhöht sich nicht.
  5. Für den Auftraggeber ist keine Anzahlung notwendig.
  6. Dem Auftraggeber steht es bis 7 Tage nach Erhalt des fertiges Videos / der fertigen Fotos frei, den Vertrag zu widerrufen. Das vereinbarte Honorar muss dann nicht bezahlt werden. Der Auftraggeber erhält dann keine Nutzungsrechte an den im jeweiligen Auftrag vom Videografen erstellten und bearbeiteten Videos und Fotos. Sobald das Honorar bezahlt wurde und der Auftraggeber damit die Nutzungsrechte erhalten hat, kann der Vertrag nicht mehr widerrufen werden.
  7. Im Angebot enthalten sind beliebig viele Korrekturen der Videos und Fotos. Diese Korrekturen müssen vom Auftraggeber nicht bezahlt werden, auch dann nicht, wenn er den Vertrag fristgerecht widerruft.
  8. Drohnenaufnahmen kosten 180 Euro Aufpreis.
  9. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

§ 6 Rabatte
  1. Wenn der Auftraggeber dem Videografen mindestens 3 Videos in einem festgelegten Zeitraum abkauft, erhält der Auftraggeber einen “Paket Rabatt” in der Höhe von 5 – 15%, abhängig von der Anzahl der Videos und des festgelegten Zeitraums.
  2. Möchte der Auftraggeber vom “Paket Rabatt” profitieren, so kann er beim “Paket Rabatt” mit “3 Videos innerhalb von 2 Monaten” bei keinem Video, bei “5 oder 8 Videos innerhalb von 2 bzw. 3 Monaten” bei einem Video und bei “12 Videos innerhalb von 4 Monaten” bei höchstens 2 Videos vom Kauf zurücktreten. 
  3. Sollte der Auftraggeber ein Video wünschen, dessen Länge die Mindestlänge in der ausgewählten Kategorie um 40% oder mehr unterschreitet, so kann er dies dem Videograf mitteilen und erhält dafür für dieses Video den “Kurzvideo Rabatt” und somit einen Preisnachlass von 15%.
    Beispiel: Die Videolänge einer Immobilie mit 6 Zimmer beträgt 2 – 2,5 Minuten. Die Mindestlänge wäre dann 2 Minuten, also 120 Sekunden. Wenn der Auftraggeber ein Video wünscht, dessen Länge diese 120 Sekunden um mindestens 40% unterschreitet, also höchstens 72 Sekunden lang ist, erhält er für dieses Video einen Preisnachlass von 15%.
  4. Sollte es bei einem Video aufgrund von rechtlichen Bestimmungen, Wettereinflüssen, technischen Schwierigkeiten oder anderen Problemen nicht möglich sein mit der Drohne zu fliegen, so muss der Auftraggeber die 180 Euro Aufpreis natürlich nicht bezahlen.
  5. Alle Rabatte sind miteinander kombinierbar und addieren sich.
§ 7 Haftung / Gefahrübergang
  1. Für Schäden oder Verlust von Video- und Bildmaterial haftet der Videograf. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.
  2. Die Lieferung der Videos und Fotos erfolgt 3 – 7 Tage nach dem Shoot (Drehtag). Der Videograf liefert und arbeitet auch am Wochenende. Die Videos und Fotos werden per Downloadlink übergeben.
  3. Sollte auf Grund von Umständen, die der Videograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) der Videograf zu dem vereinbarten Videotermin nicht erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
§ 8 Datenschutz
  1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Videograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
§ 9 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
  1. Die mit dem Videografen abgeschlossenen Verträge unterstehen Deutschem Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Ausschließlicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz von Video Belser, Zimmermannweg 18, 72401 Haigerloch. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Der Videograf behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.
  2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Beachlife

By Fabian

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LUFTAUFNAHMEN

Fabian Belser ist ein vom Luftfahrt-Bundesamt zertifizierter Drohnenpilot und besitzt sowohl den kleinen, als auch den großen EU Drohnenführerschein. Er nutzt die im Jahr 2022 erschienene DJI Mini 3 Pro.

Wir bieten Ihnen Luftbildaufnahmen mit unserer professionellen Kameradrohne, sofern die gesetzlichen Regularien dies zulassen (z.B. darf kein Flughafen in der Nähe sein).

ÄNDERUNGSWÜNSCHE

Wir nehmen alle Ihre Änderungswünsche sehr gerne entgegen und setzen diese kostenlos um, bis Sie wirklich vollständig zufrieden sind.

NACHBEARBEITUNG

Wir nutzen die Videoschnittprogramme DaVinci Resolve und Adobe Premiere Pro, die Branchenführer in der digitalen Nachbearbeitung.

Wenn Sie das wünschen, können wir sogar einen grauen Himmel durch einen schönen blauen Wolkenhimmel ersetzen.